Springe zu Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen der eline GmbH

Für Unternehmenskunden

eline GmbH
Scharfenberger Straße 66
01139 Dresden
E-Mail: eline@elektro-sachsen-thueringen.de

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der eline GmbH und ihren Kunden über Schulungen, Seminare, Lehrgänge, Live-Onlineveranstaltungen, TREI-Sachkundeprüfungen, Warenlieferungen, Downloads, sonstige digitale Leistungen und die Vermietung beweglicher Gegenstände.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Vertragspartner und Zahlungsschuldner ist das buchende oder bestellende Unternehmen beziehungsweise der selbstständige Unternehmer. Meldet ein Unternehmen einen Mitarbeiter zu einer Veranstaltung an, bleibt das Unternehmen Vertragspartner.
1.4 Teil A gilt für sämtliche Leistungen. Zusätzlich gelten die besonderen Bestimmungen des jeweils einschlägigen Teils. Bei kombinierten Angeboten gelten die besonderen Bestimmungen für den jeweiligen Leistungsbestandteil.
1.5 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Besondere Produkt-, Veranstaltungs- oder Lizenzbedingungen gelten ergänzend, wenn sie vor Vertragsschluss bereitgestellt und vereinbart wurden. Sie haben bei Widersprüchen Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieser AGB.

2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
2.1 Die Darstellung von Leistungen auf Websites, im Shop und in Veranstaltungsübersichten stellt eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung oder Anmeldung dar, sofern ein Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.
2.2 Mit dem Absenden einer Bestellung oder Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Vor dem Absenden kann er seine Angaben überprüfen und berichtigen.
2.3 Eine automatisierte Eingangsbestätigung bestätigt zunächst nur den Eingang. Sie ist keine Vertragsannahme, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als verbindliche Auftrags- oder Buchungsbestätigung bezeichnet ist.
2.4 Die eline GmbH kann das Angebot innerhalb von sieben Kalendertagen annehmen. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Bestätigung in Textform, eine verbindliche Zahlungsaufforderung, die tatsächliche Einziehung der vereinbarten Zahlung oder die Ausführung der bestellten Leistung. Eine bloße Zahlungsautorisierung ist noch keine Annahme. Bei termingebundenen Veranstaltungen erfolgt die Annahme durch eine verbindliche Buchungsbestätigung.
2.5 Werden notwendige Teilnahme- oder Qualifikationsnachweise verlangt, beginnt die Annahmefrist mit Zugang der vollständigen Anmeldung einschließlich dieser Nachweise. Bis dahin wird die Anmeldung als kostenfreie Buchungsanfrage behandelt. Die kostenpflichtige Annahme setzt die Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen voraus.
2.6 Erfolgt keine rechtzeitige Annahme, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden. Bereits eingezogene Zahlungen werden bei Nichtannahme unverzüglich zurückerstattet.
2.7 Der vereinbarte Leistungsumfang, Preis, gegebenenfalls Liefer- oder Veranstaltungstermin und die maßgebliche AGB-Fassung werden dem Kunden in Textform übermittelt. Die Vertragssprache ist Deutsch, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
2.8 Änderungen dieser AGB wirken nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Verträge. Eine Änderung laufender Vertragsbedingungen bedarf einer wirksamen Vereinbarung.

3. Preise und Zahlung
3.1 Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Soweit nicht ausdrücklich Bruttopreise angegeben werden, verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
3.2 Versandkosten und sonstige zusätzliche Entgelte werden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen. Nach Vertragsschluss werden keine zusätzlichen Entgelte ohne Vereinbarung erhoben.
3.3 Die verfügbaren Zahlungsarten werden vor Vertragsschluss angegeben. Bei vereinbarter Vorkasse beginnt die Leistungsausführung nach Zahlungseingang innerhalb der vereinbarten Frist.
3.4 Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
3.5 Ratenzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Die eline GmbH kann höchstens drei monatliche Raten vereinbaren. Der Gesamtbetrag muss innerhalb von höchstens drei Monaten ab Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung beglichen sein. Beträge und Zahlungstermine werden ausdrücklich festgelegt.
3.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Gesetzliche Rechte und individuelle Vereinbarungen
4.1 Bei diesen Unternehmerverträgen besteht kein allgemeines gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht. Besondere gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Lösungsrechte bleiben unberührt.
4.2 Individuelle Vereinbarungen über Ermäßigungen, Umbuchungen, Rücknahmen oder Zahlungsaufschübe sollen zur Dokumentation in Textform bestätigt werden. Der Vorrang wirksamer individueller Vereinbarungen wird dadurch nicht eingeschränkt.
4.3 Die Ankündigung, eine Kulanzmöglichkeit zu prüfen, stellt für sich genommen keine Zusage einer Ermäßigung, Umbuchung oder Rücknahme dar.

B. Schulungen, Seminare, Lehrgänge und Prüfungen

5. Leistungsumfang und Teilnahme
5.1 Inhalt, Umfang, Durchführungsformat, Termin, Veranstaltungsort, Teilnahmevoraussetzungen und enthaltene Leistungen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
5.2 Der Kunde stellt erforderliche Angaben und Nachweise vollständig und zutreffend bereit. Er informiert angemeldete Teilnehmer rechtzeitig über die Veranstaltung und die für sie geltenden Teilnahmebedingungen.
5.3 Geschuldet ist die vereinbarte Durchführung der Veranstaltung beziehungsweise des Prüfungsverfahrens. Ein bestimmter Lern-, Prüfungs-, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
5.4 Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate werden nach den vereinbarten beziehungsweise maßgeblichen Teilnahme- und Prüfungsregeln ausgestellt.
5.5 Veranstaltungen können durch geeignete Dozenten, Prüfer oder sonstige Erfüllungsgehilfen durchgeführt werden. Die Verantwortung der eline GmbH für ihre vertraglichen Leistungen bleibt bestehen.

6. Kostenfreie Stornierung termingebundener Veranstaltungen
6.1 Der Kunde kann eine bestätigte, termingebundene Veranstaltung bis einschließlich zum Ablauf des 14. Kalendertages vor dem ersten Veranstaltungstag kostenfrei stornieren. Bereits gezahlte Entgelte für die stornierte Buchung werden erstattet.
6.2 Bei mehrtägigen Veranstaltungen, zusammenhängenden Lehrgängen oder Prüfungen mit mehreren Teilen ist der erste bestätigte Veranstaltungstag maßgeblich. Die Frist wird nicht für einzelne Veranstaltungstage oder Prüfungsteile gesondert berechnet.
6.3 Beispiel: Beginnt eine Veranstaltung am 23. September, muss die kostenfreie Stornierung spätestens am 9. September um 23:59 Uhr zugegangen sein. Der konkrete letzte Stornierungstag wird in der Buchungsbestätigung angegeben.
6.4 Die Stornierung ist in Textform, insbesondere per E-Mail an die in der Buchungsbestätigung genannte Kontaktadresse, zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang bei der eline GmbH.
6.5 Kommt ein Vertrag erst nach Ablauf dieser Frist zustande, besteht dieses zusätzliche vertragliche Recht zur kostenfreien Stornierung nicht. Hierauf wird vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen.
6.6 Diese Stornierungsregel gilt ausschließlich für termingebundene Veranstaltungen. Sie gilt nicht für Warenbestellungen, Downloads, sonstige digitale Leistungen ohne Veranstaltungstermin oder Mietverträge.

7. Spätere Absage, Nichterscheinen und persönliche Verhinderung
7.1 Nach Ablauf der Frist gemäß Ziffer 6 besteht kein zusätzliches vertragliches Recht zur kostenfreien Stornierung.
7.2 Nimmt ein Teilnehmer den bestätigten Termin nicht wahr, kann die vereinbarte Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften weiterhin geschuldet sein, sofern die eline GmbH die vereinbarten Leistungen vertragsgemäß bereitstellt und der Vertrag nicht wirksam vorzeitig beendet wurde.
7.3 Bei einem fortbestehenden Vergütungsanspruch werden ersparte Aufwendungen und gesetzlich anzurechnende Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der frei gewordenen Kapazität berücksichtigt. Dies gilt auch für gesetzlich anzurechnende Einnahmen, deren Erzielung böswillig unterlassen wurde.
7.4 Wird ein frei gewordener Platz an einen anderen zahlenden Teilnehmer vergeben, werden die dadurch erzielten, gesetzlich anzurechnenden Einnahmen berücksichtigt. Eine doppelte Vergütung derselben frei gewordenen Kapazität erfolgt nicht.
7.5 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Vergütungsanspruch oder nur ein geringerer Anspruch besteht.
7.6 Krankheit, Unfall, berufliche Verpflichtungen, Reiseprobleme und andere persönliche Verhinderungen begründen für sich genommen keinen zusätzlichen vertraglichen Anspruch auf kostenfreie Stornierung, Ermäßigung oder Umbuchung. Ein ärztlicher Nachweis führt nicht automatisch zu einer Gebührenbefreiung.
7.7 Gesetzliche Lösungsrechte bleiben uneingeschränkt bestehen. Bei einer wirksamen Vertragsbeendigung aufgrund eines solchen Rechts richten sich die Zahlungsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Ersatzteilnehmer und Umbuchungen
8.1 Der Kunde kann einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dessen Teilnahmevoraussetzungen rechtzeitig nachgewiesen und überprüft werden können und die Veranstaltungsorganisation die Änderung zulässt.
8.2 Der Teilnehmerwechsel bedarf der Bestätigung durch die eline GmbH. Die Entscheidung erfolgt anhand der Teilnahmevoraussetzungen und organisatorischen Möglichkeiten. Für einen bestätigten Wechsel ohne zusätzlichen Leistungsumfang wird kein zusätzliches Teilnahmeentgelt berechnet.
8.3 Eine Umbuchung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Diese legt fest, ob und in welcher Höhe Zahlungen oder bestehende Forderungen auf den neuen Termin angerechnet werden.
8.4 Eine Umbuchungsanfrage allein verändert die bestehende Buchung und deren Zahlungsbedingungen nicht.

9. Änderungen und Absage durch die eline GmbH
9.1 Der Wechsel geeigneter Dozenten oder Prüfer und geringfügige organisatorische Änderungen sind zulässig, wenn Qualität und vereinbarter Leistungsumfang gewahrt bleiben und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
9.2 Wesentliche Änderungen des Veranstaltungstermins, Veranstaltungsortes oder Durchführungsformats bedürfen einer Vereinbarung mit dem Kunden.
9.3 Eine Veranstaltung kann wegen Unterschreitens einer vor Vertragsschluss ausdrücklich genannten Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden. Eine solche Absage erfolgt spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn.
9.4 Eine Absage ist außerdem möglich, wenn die Durchführung aus einem wichtigen, nicht zumutbar vermeidbaren Grund unmöglich wird. Dazu können behördliche Verbote oder der Ausfall erforderlicher Dozenten oder Prüfer gehören, sofern geeigneter Ersatz nicht rechtzeitig verfügbar ist.
9.5 Der Kunde wird unverzüglich informiert. Für nicht erbrachte Leistungen entfällt die Vergütungspflicht. Entsprechende Vorauszahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Absage, erstattet.
9.6 Ein angebotener Ersatztermin wird nur mit Zustimmung des Kunden verbindlich. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unter Berücksichtigung der Haftungsregelung bestehen.

10. Besondere Bestimmungen für TREI-Prüfungen
10.1 Zusätzlich gelten die vor Vertragsschluss bereitgestellte TREI-Verfahrensordnung und die bekannt gegebenen Zulassungsvoraussetzungen. Die maßgebliche Fassung wird in den Buchungsunterlagen bezeichnet.
10.2 Die verbindliche Buchung setzt die erfolgreiche Überprüfung der erforderlichen Qualifikationsnachweise voraus.
10.3 Der Teilnehmer muss sich entsprechend den Prüfungsregeln ausweisen, rechtzeitig erscheinen und die vorgeschriebenen beziehungsweise zugelassenen Hilfsmittel mitbringen.
10.4 Prüfungsbewertungen, Täuschungsfälle und ein Ausschluss wegen Störung richten sich nach den maßgeblichen Prüfungsregeln. Zahlungsfolgen werden nach diesen AGB und den gesetzlichen Vorschriften beurteilt.
10.5 Das Bestehen der Prüfung, eine bestimmte Bewertung und eine spätere Eintragung in ein Installateurverzeichnis werden nicht garantiert.
10.6 Wiederholungsprüfungen bedürfen einer gesonderten Buchung und werden nach dem hierfür vereinbarten Preis berechnet.

11. Live-Onlineveranstaltungen
11.1  Live-Onlineveranstaltungen finden zu den bestätigten Terminen in synchroner Form statt. Die Teilnehmer erhalten eine Möglichkeit zur unmittelbaren Kommunikation und zu Rückfragen an die Lehrenden.
11.2 Technische Voraussetzungen und Zugangsmöglichkeiten werden vor Vertragsschluss bekannt gegeben. Der Kunde sorgt dafür, dass die angemeldeten Teilnehmer diese Voraussetzungen erfüllen.
11.3 Zugangsdaten sind für die angemeldeten Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht zur Teilnahme zusätzlicher, nicht angemeldeter Personen verwendet werden.
11.4 Störungen im Verantwortungsbereich der eline GmbH werden angemessen behoben. Gesetzliche Rechte wegen ausgefallener oder mangelhafter Leistungen bleiben bestehen.
11.5 Technische Schwierigkeiten im Verantwortungsbereich des Kunden begründen für sich genommen keinen zusätzlichen Anspruch auf kostenfreie Stornierung oder Wiederholung.
11.6 Bild-, Ton- oder Bildschirmaufzeichnungen durch Teilnehmer sind nur mit Zustimmung der hierzu berechtigten Personen zulässig. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
11.7 Soweit ein Angebot dem Fernunterrichtsschutzgesetz unterliegt, gelten dessen zwingende Vorschriften vorrangig. Diese AGB ersetzen weder eine erforderliche Zulassung noch die hierfür vorgeschriebenen Vertragsinformationen und Belehrungen.

C. Warenbestellungen und Lieferungen

12. Lieferung und Eigentumsvorbehalt
12.1 Eigenschaften, Menge, Preis und Lieferumfang ergeben sich aus der vereinbarten Produktbeschreibung und Bestellung.
12.2 Liefergebiete, Versandkosten und Lieferfristen werden vor Vertragsschluss angegeben. Bei vereinbarter Vorkasse beginnt die angegebene Lieferfrist mit Zahlungseingang.
12.3 Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen Versandkosten verursachen.
12.4 Lieferverzögerungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Seine gesetzlichen Rechte bleiben unberührt. Die fehlende oder verspätete Belieferung durch einen Vorlieferanten führt nicht allein zum Ausschluss dieser Rechte.
12.5 Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nach Maßgabe des § 447 BGB mit Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Kunden über. Eine Verantwortlichkeit der eline GmbH für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere mangelhafte Verpackung, bleibt bestehen.
12.6 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum der eline GmbH.

13. Mängel und Rücknahmen
13.1 Es gelten die gesetzlichen Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln einschließlich der gesetzlichen Verjährungsfristen.
13.2 Liegen die Voraussetzungen des § 377 HGB vor, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die Vorschrift wird nicht pauschal auf sämtliche Unternehmer angewendet.
13.3 Der Kunde stellt beanstandete Ware für die gesetzlich vorgesehene Prüfung und Nacherfüllung zur Verfügung. Gesetzliche Ansprüche auf Übernahme erforderlicher Nacherfüllungskosten bleiben unberührt.
13.4 Ein allgemeines vertragliches Rückgabe- oder Stornierungsrecht für mangelfreie Ware besteht nicht. Freiwillige Rücknahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln oder anderer Vertragsverletzungen bleiben bestehen.
13.5 Bei individuell herzustellenden oder zu bedruckenden Waren ergibt sich die Ausführung aus den vereinbarten und gegebenenfalls freigegebenen Vorlagen. Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und seine Berechtigung zu deren Verwendung verantwortlich. Eigene Fehler der eline GmbH und gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht ausgeschlossen.

D. Downloads, digitale Inhalte und digitale Leistungen

14. Bereitstellung und Nutzungsrechte
14.1 Inhalt, Dateiformat, technische Voraussetzungen, Funktionsumfang, Lizenzumfang und eine etwaige Zugangsdauer werden vor Vertragsschluss angegeben.
14.2 Die Bereitstellung erfolgt innerhalb der vereinbarten Frist durch Download, Übermittlung oder Freischaltung. Bei vereinbarter Vorkasse erfolgt sie nach Zahlungseingang.
14.3 Soweit keine weitergehenden Nutzungsrechte vereinbart sind, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße betriebliche Verwendung. Die zulässige Zahl von Nutzern oder Arbeitsplätzen richtet sich nach der vereinbarten Produkt- oder Lizenzbeschreibung.
14.4 Digitale Vorlagen dürfen im Rahmen ihrer vereinbarten Zweckbestimmung bearbeitet und verwendet werden. Die Weitergabe daraus erstellter betrieblicher Dokumentationen an Kunden, Behörden oder andere berechtigte Empfänger ist zulässig, soweit dies dem vereinbarten Verwendungszweck entspricht.
14.5 Die eigenständige Weiterveräußerung, öffentliche Bereitstellung oder Weitergabe unbearbeiteter digitaler Inhalte an Dritte ist nur zulässig, wenn dies vereinbart oder gesetzlich erlaubt ist.
14.6 Befristete Zugänge enden mit Ablauf der vereinbarten Zugangsdauer. Eine automatische kostenpflichtige Verlängerung findet nur statt, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde.
14.7 Aktualisierungen, Betreuung und Support werden im vereinbarten Umfang erbracht. Gesetzliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
14.8 Ein allgemeines vertragliches Rückgabe- oder Stornierungsrecht für vertragsgemäß bereitgestellte digitale Inhalte besteht nicht. Gesetzliche Mängel-, Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Lösungsrechte bleiben unberührt.
14.9 Die Veranstaltungsstornierung nach Ziffer 6 gilt nicht für eigenständige Downloads oder digitale Leistungen ohne Veranstaltungstermin.

E. Vermietung und Verleih

15. Mietgegenstände und Rückgabe
15.1 Bei der entgeltlichen Überlassung von Gegenständen werden Mietgegenstand, Mietdauer, Preis, Übergabe, Rückgabe und eine etwaige Kaution vor Vertragsschluss vereinbart.
15.2 Die eline GmbH überlässt den Gegenstand in einem zum vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln bleiben bestehen.
15.3 Der Kunde verwendet den Gegenstand bestimmungsgemäß und beachtet mitgeteilte Bedienungs- und Sicherheitshinweise. Schäden und Funktionsstörungen sind unverzüglich mitzuteilen.
15.4 Der Gegenstand ist einschließlich vereinbarten Zubehörs fristgerecht zurückzugeben. Für Schäden haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Vertragsgemäße Abnutzung wird ihm nicht als Schaden berechnet.
15.5 Persönliche Nichtnutzung befreit den Kunden nicht automatisch von der Mietzahlung. Ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
15.6 Gesetzliche Ansprüche wegen verspäteter Rückgabe bleiben bestehen. Eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.

F. Haftung und Schlussbestimmungen

16. Haftung
16.1 Die eline GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
16.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die eline GmbH bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
16.4 Diese Regelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der eline GmbH.

17. Kommunikation und Datenschutz
17.1 Der Kunde gibt zutreffende und erreichbare Kontakt-, Rechnungs- und gegebenenfalls Lieferdaten an. Änderungen teilt er unverzüglich mit.
17.2 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen.
17.3 Eine Einwilligung in Werbung, Newsletter oder die Veröffentlichung von Teilnehmeraufnahmen ist nicht Bestandteil der Zustimmung zu diesen AGB.

18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dresden Gerichtsstand, soweit die Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Für andere Kunden gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag bleibt im Übrigen nach Maßgabe des Gesetzes wirksam.