Tachographenpflicht für grenzüberschreitende Fahrten über 2,5 bis 3,5 Tonnen
Ab 1. Juli 2026 gilt die Pflicht zur Nutzung von Tachographen für grenzüberschreitende Fahrten mit Fahrzeugen oder Fahrzeugzügen über 2,5 bis 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse. Wir weisen auf weitreichende Ausnahmen für das Handwerk hin. Hierzu haben wir Ihnen das Rundschreiben des ZDH sowie das aktuelle Schaubild zu den Ausnahmeregelungen für das Handwerk zum download.