Asbest-Seminare
Neue Gefahrstoffverordnung & TRGS 519 (2025): Jetzt Qualifikation sichern!
Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2024 und der aktualisierten TRGS 519 (Fassung 2025) treten weitreichende Änderungen für den Umgang mit Asbest in Kraft. Die Qualifikationsanforderungen für Betriebe und Beschäftigte werden neu geregelt und deutlich konkretisiert. Bis zum 5. Dezember 2027 gilt eine Übergangsfrist. Innerhalb dieses Zeitraums müssen alle erforderlichen Fach- und Sachkundenachweise erbracht werden. Ab dem 6. Dezember 2027 dürfen Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien ausschließlich von entsprechend qualifizierten Personen durchgeführt werden.
Wer ist betroffen?
Die neuen Vorgaben betreffen alle Gewerke, die im Bestand arbeiten – insbesondere Elektro-, SHK-, Maler-, Bodenleger-, Bau- und Gebäudetechnikbetriebe.
Je nach Funktion im Unternehmen gelten unterschiedliche Anforderungen:
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Verantwortliche Personen (Planung, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung) benötigen die Sachkunde gemäß Anlage 4 TRGS 519 – ein behördlich anerkannter Lehrgang mit Prüfung.
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Aufsichtführende Personen müssen ebenfalls sachkundig nach Anlage 4 sein. Bei anerkannten emissionsarmen Verfahren genügt alternativ das Qualifikationsmodul 1E (Anlage 10).
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Fachpersonal und Beschäftigte benötigen künftig mindestens die „Grundkenntnisse Asbest“ – einen Fachkundelehrgang ohne Prüfung zur sicheren Durchführung der Arbeiten.
Schulungsstruktur im Wandel
Bis zur Einführung des neuen modularen Systems (geplant ab 2026) gelten weiterhin die bisherigen Sachkundelehrgänge nach TRGS 519, Anlage 4 mit einer Dauer von 2,5 Tagen. Die Fortbildung ist alle sechs Jahre verpflichtend. Ab November 2026 wird auf ein modulares Schulungssystem umgestellt. Die Lehrgänge werden in Grund- und Aufbaumodule gegliedert. Für verantwortliche Personen im niedrigen Risikobereich oder bei emissionsarmen Verfahren erhöht sich der Schulungsumfang künftig auf drei Tage. Gleichzeitig ermöglichen die neuen Module gezielte Nachschulungen statt vollständiger Wiederholungen.
Sichern Sie jetzt die erforderliche Qualifikation und bereiten Sie Ihren Betrieb frühzeitig auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vor.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass der Innungspreis nur nach dem Login im Mitgliederbereich angezeigt wird.
Falls Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter info@elektro-sachsen-thueringen.de. Vielen Dank.
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